Pressemitteilung des Landes NRW: Ab 1. August zahlen Eltern nicht mehr für das letzte Kindergartenjahr

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Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Presseinformation – 908/7/2011

 

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport teilt
mit:
Ab kommenden Montag ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung
für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen beitragsfrei. Mit der
heutigen Veröffentlichung des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes ist es jetzt
amtlich. Darauf wies das Familienministerium heute hin.
Die Umstellung der Beitragszahlungen vor Beginn des neuen Kindergartenjahres
erfolgt in den Kommunen derzeit unterschiedlich. Zahlreiche
Städte wie z. B. Bielefeld, Bochum oder Ratingen haben im Vorgriff
auf die gesetzliche Regelung entschieden, bereits ab dem Monat
August keine Elternbeiträge mehr für die Kinder im letzten Kindergartenjahr
zu erheben. Auch der Städte- und Gemeindebund NRW hat
seine Mitgliedskommunen dahingehend beraten, angesichts der erwarteten
Befreiung den Beitragseinzug zurückzustellen. Andere Kommunen,
die den Beitragseinzug noch nicht ausgesetzt hatten, haben informiert,
dass sie Zahlungen bürgerfreundlich rückabwickeln und die neue
Regelung nun umsetzen werden. Im Gegenzug zur Beitragsfreiheit für
das letzte Kindergartenjahr wird das Land den Kommunen die entstehenden
Einnahmeausfälle ausgleichen.
Familienministerin Ute Schäfer appellierte an die Kommunen, einbehaltene
Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr schnell und unbürokratisch
an die Eltern zurückzuerstatten sowie die Geschwisterregelung
beizubehalten.
Angesichts der unterschiedlich gestalteten Kita-Gebührenerhebung zu
der Geschwisterregelung in den Kommunen erklärte Familienministerin
Schäfer: „Die frühere Landesregierung hat eine verbindliche Gebührentabelle
sowie die verbindliche Gebührenfreiheit für Geschwisterkinder im
Jahr 2006 abgeschafft und den Kommunen freigestellt, ob und in welcher
Höhe sie Gebühren für die Kindertageseinrichtungen erheben. Seite 2 von 2
Ausdrücklich wollte die CDU die Konkurrenz zwischen den Kommunen
und die Unterschiedlichkeit der Beiträge. Wir werden den Kommunen
jetzt mehr Mittel für die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres
zur Verfügung stellen als sie landesweit tatsächlich an Gebühren einnehmen.
Ich setze darauf, dass die Kommunen die Landsmittel für die
Gebührenfreiheit zweckgerichtet zur Entlastung junger Familien einsetzen
und nicht neue Gebühren bei Geschwisterkindern entweder einführen
oder erhöhen.“
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, Telefon 0211 837-2417.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-
Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de

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